Wer bis jetzt noch nicht wirklich wusste, was er mit dem deutschen Gleichbehandlungsgesetz anfangen soll, dem sei ein Blick nach Schweden empfohlen. Dort geht ein Mann juristisch gegen die Besitzerin eines Lesbenclubs vor, da sie ihn partout nicht am “Mädchenabend” teilnehmen lassen wollte. Das Mädchen Der eiskalt Abservierte klagt nun, da ihm wohl die Erfüllung des Lebenstraumes verwehrt wurde, an diesem Abend kahlgeschorene Mannsweiber in Holzfällerhemden dabei zu beobachten, wie sich ihre gepiercten Zungen zwischen die ungeschminkten Lippen schieben. Das geht so natürlich nicht! In Schweden ist die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts nämlich verboten. Wer allerdings eine Frau verklagt, weil er nicht zum Mädchenabend durfte, muss ein ziemlich kleines Geschlecht haben.